Nach dem gescheiterten ersten Versuch Anfang 2020 tritt nun die Gesetzesnovelle im zweiten Anlauf in Kraft.
Wer zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, kassiert jetzt bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts ein Fahrverbot.
Ob aus Vergesslichkeit, Unkenntnis oder Bequemlichkeit, fürs "Nicht Blinken" gibt´s keine Ausreden, aber Bußgelder und im Falle eines Unfalls kann es richtig teuer werden.